KALO - Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Am 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten, woraus sich neue Pflichten für Eigentümer und Verwalter ergeben haben. Mit der neuen HKVO hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED”) in deutsches Recht umgesetzt. Das Ziel: Den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß von Gebäuden weiter zu senken.

Seit dem 01.12.2021 gilt, dass bei Installation neuer Messtechnik oder bei turnusmäßigem Austausch nur noch fernablesbare Funk-Messtechnik verbaut werden darf.

Bis spätestens 31.12.2026 müssen dann grundsätzlich alle Mehrparteienhäuser mit zentraler Heizenergie- und/oder Warmwasserversorgung auf fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik umgerüstet sein – auch solche, bei denen der Zeitpunkt des turnusmäßigen Austauschs noch nicht erreicht wurde. Die neue Funk-Messtechnik ermöglicht es, Verbrauchsdaten automatisiert und aus der Ferne auszulesen. Das macht auch unterjährige Auslesungen möglich, da die einzelnen Wohnungen bzw. Nutzeinheiten zur Ablesung nicht mehr betreten werden müssen.

Funk-Heizkostenverteiler

Wasserzähler

Der Wasserzähler, umgangssprachlich auch „Wasseruhr“ genannt, ist mit der Wasserrohrleitung verbunden. Sobald Wasser durch den Zähler fließt, setzt sich ein Flügelrad in Bewegung, dessen Drehzahl in Wasserverbrauch umgerechnet wird. Die monatlichen Verbrauchswerte werden abgespeichert und zu den entsprechenden Stichtagsdaten per Funk an den Abrechnungsservice gesendet.

Diese Verbrauchsdaten auf Wohnungsebene bilden die Grundlage für die Verteilung der entsprechenden Gesamtverbrauchskosten im Gebäude. Es existieren sowohl Wasserzähler für Warmwasser als auch für Kaltwasser. Die Erfassung von Warmwasser ist Teil der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung. In einigen Bundesländern sind neben den Warmwasserkosten auch Kaltwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Ob dies der Fall ist, regelt die jeweilige (Landes-) Bauordnung.

Wasserzähler / Wasseruhr

Netzwerkknoten

Die einzelnen Funk-Heizkostenverteiler sowie Funk-Wasser- und -Wärmemengenzähler senden die Daten an sogenannte Netzwerkknoten im Treppenhaus. Diese funken die Daten an einen Datensammler, auch Gateway genannt. Die Mess- bzw. Erfassungsgeräte, die Netzwerkknoten und das Gateway bilden zusammen das AMR-Netzwerk (AMR = Automatic Meter Reading). Alle Daten werden ohne Personenbezug und verschlüsselt vom AMR-Netzwerk an den KALO-Server weitergeleitet. Das bedeutet, nur KALO ist in der Lage, die Daten den Wohnungen bzw. Nutzeinheiten zuzuordnen.

Netzwerkknoten / Datensammler

Ist Ihr Objekt komplett mit Funktechnik ausgestattet, geht es los:

Sie bekommen per E-Mail oder per Post ein Schreiben mit den Zugangsdaten für die KALO-App. Hier registrieren Sie sich und können auf Ihre Verbrauchsdaten zugreifen. Sollten Sie sich nicht in der KALO-App registrieren, sind wir gesetzlich verpflichtet Ihnen die Verbrauchsinformationen per Post zuzusenden. Dieses ist mit einem monatlichen Kostenaufwand in Höhe von € 2,75/mtl. verbunden. Diese Kosten werden mit der Heizkostenabrechnung abgerechnet.

Achtung:

Ihr Objekt wurde bereits ausgestattet und Sie haben die App installiert und sich registriert, dann sehen Sie den Verbrauch des letzten Monats und rechts daneben den durchschnittlichen Verbrauch des Vorjahres. Hierbei handelt es sich tatsächlich nur um den Durchschnittsverbrauch des vorangegangen Abrechnungsjahres, da hier noch keine monatlichen Werte vorlagen. Dies ist also im Vergleich noch nicht repräsentativ. Das wird sich im Verlauf des nächsten Jahres besser darstellen lassen, da dann die monatlichen Werte vergleichbar dargestellt werden können.

Für Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an KALO: uvi@kalo.de

Auszug aus der KALOApp